Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Im Einzelnen gilt folgendes:
Urkunden von Gerichten oder Notariaten
Für das Anbringen von Apostillen und Legalisationen auf Urkunden, die von einem Gericht oder einem Notariat im Landgerichtsbezirk Heilbronn hergestellt worden sind und für den Gebrauch im Ausland benötigt werden, wenden Sie sich an das Verwaltungssekretariat des Landgerichts Heilbronn:
Justizangestellte Auerbach
Zimmer: 306 (3. Obergeschoss)
Telefon: 07131/64-35301
Urkunden der Städte und Gemeinden
Für das Anbringen von Apostillen und Legalisationen von Urkunden, die von Städten und Gemeinden ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte an:
Regierungspräsidium Stuttgart -Referat 24 -
Ruppmannstraße 21
70656 Stuttgart
Telefon: 0711/904-12414 oder 12415
Urkunden der Regierungspräsidien Abteilung Schule und Bildung (früher Oberschulamt) und der Schulen
Für Urkunden der Regierungspräsidien Abteilung Schule und Bildung (früher Oberschulamt) und der Schulen:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport - Referat 22 -
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/279-2569
